A. B. Schadow Heilpraktiker (Psychotherapie) und Psychosozialer Kunsttherapeut Mitglied im VFP
HP.Psychotherapie[at]gmx.de
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Die Patienteninformation

Ich möchte Sie darüber aufklären, dass ich mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit verpflichte. Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgen, keine irgendwie gearteten Informationen über Ihre Konsultation an Dritte weitergegeben und – wie dies fraglos der Fall ist bei der Konsultation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten und der Abrechnung über Versicherung und Krankenkassen – langfristig in Dateien gespeichert, über deren Verwendung Sie keinerlei Kontrolle haben. Solche über Sie gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B., wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Daher verpflichte ich mich Ihnen zu einer absoluten Vertraulichkeit.

Die Dauer einer Therapiestunde beläuft sich auf 30 Minuten. Nach einem Erstgespräch werden in der Regel zwei weitere sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart. Sie dienen neben dem gegenseitigen Kennenlernen der Frage, welche Therapieform die passende ist (Indikation). Dazu gehört auch die Erhebung der Anamnese und Familienanamnese. Wenn es ein beiderseitiges Einverständnis zur gegenseitigen Zusammenarbeit gibt, schließen wir einen Behandlungsvertrag. Die Therapien finden in der Regel und nach Absprache ein- bis zweimal wöchentlich statt. Lehrtherapien und Supervisionen werden nach Ihrer Einschätzung und Bedarf in größeren Abständen durchgeführt. 

Aufgrund neuer Bestimmungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Altersgruppen seit dem 1. 1. 1999 nur noch für Verhaltenstherapie bzw. tiefenpsychologische oder analytische Therapien, Hypnose und verschiedene Entspannungsverfahren (z. B. Autogenes Training oder PMR) übernommen.

  1. Heilpraktikerrechnungen können von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden.
  2. Die Leistungen sind abhängig von der Versicherung des Patienten sowie von den angewandten Verfahren.
  3. Die Beihilfe erstattet grundsätzlich nur den Beihilfesatz bestimmter Verfahren (Lassen Sie sich das Kostenübernahmeblatt zuschicken).
  4. Heilpraktikerkosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das Honorar für meine heilkundliche-psychotherapeutisch Tätigkeit entspricht der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bekommen Sie Heilpraktikerkosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen. Die anerkannten Verfahren sind beihilfefähig! Eine Abrechnung über Ersatzkassen erfolgt nicht!

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen detaillierte Informationen? Wenn Sie einen kostenlosen, persönlichen Beratungstermin wünschen, können Sie mich telefonisch kontaktieren. 
Hier stehe ich Ihnen telefonisch unter der Rufnummer (05085) 9560100 jeweils dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr für Terminvereinbarungen zur Verfügung. Sollten ich mich gerade in einem Telefongespräch befinden und Sie mich in dieser Zeit nicht erreichen, ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

Per E-Mail erreichen Sie mich unter: HP.Psychotherapie[at]gmx.de

Terminabsage
Vereinbarte Kontakte sollten mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, da ich sie sonst in Rechnung stelle.

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